Rechtsprechung
   AG Berlin-Mitte, 10.07.2023 - 20 C 218/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19424
AG Berlin-Mitte, 10.07.2023 - 20 C 218/22 (https://dejure.org/2023,19424)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 10.07.2023 - 20 C 218/22 (https://dejure.org/2023,19424)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 10. Juli 2023 - 20 C 218/22 (https://dejure.org/2023,19424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,19424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weil wir dich fürchten - Rassistische Fahrkartenkontrolle bei der BVG vor Gericht

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • AG Schwäbisch Hall, 01.06.1995 - 1 C 824/94
    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.07.2023 - 20 C 218/22
    Auch der Rahmen ähnlichen Fällen (Schmerzensgelde von 750, 00 (AG Goslar, Urteil vom 17.08.2017) und 383, 47 EUR (AG Schwäbisch Hall, Urteil vom 01.06.1995 (NJW-RR 1996, 21)) ist einzuhalten.
  • BVerwG, 13.03.1970 - VII C 80.67

    Hausverbot in Bezug auf das Betreten der Diensträume des

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.07.2023 - 20 C 218/22
    Der Schluss von der öffentlichen Aufgabe auf die hoheitliche Form ihrer Erfüllung ist nicht zwingend (vgl. BVerwGE 35, 103).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.07.2023 - 20 C 218/22
    Dabei ist nicht der aus der Rechtsprechung ersichtliche Rahmen zu sprengen und es ist zu berücksichtigen, dass über einen Schmerzensgeldanspruch grundsätzlich einheitlich zu entscheiden ist, d.h. für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft (vgl. BGHZ 18, 149).
  • KG, 24.01.2002 - 12 U 4324/00

    Zur Haftung des in eine Vorfahrtstraße Einbiegenden, der noch nicht die für die

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.07.2023 - 20 C 218/22
    Das bedeutet, dass er lediglich an Denk- und Naturgesetze, an Erfahrungssätze sowie ausnahmsweise an gesetzliche Beweisregeln gebunden ist, ansonsten aber die im Prozess gewonnenen Erkenntnisse nach seiner individuellen Einschätzung bewerten darf (KG, Urteil vom 24.01.2002 - 12 U 4324/00 - NZV 2004, 355).
  • BGH, 30.10.1967 - VII ZR 82/65

    Teilzahlungsverkäufer

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.07.2023 - 20 C 218/22
    Auch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung kann in engem objektivem Zusammenhang mit den zugewiesenen Verrichtungen stehen; dies gilt auch dann, wenn hierbei die übertragenen Pflichten verletzt werden (vgl. BGHZ 49, 19).
  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.07.2023 - 20 C 218/22
    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (st. Rechtsprechung z.B. BGHZ 183, 227).
  • BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 6.60

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Anforderungen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.07.2023 - 20 C 218/22
    Nach h.M. ist die Verwaltung berechtigt, sich der Handlungsformen des Privatrechts zu bedienen, sofern nicht die Rechtsordnung die Verwendung dieser Form ausdrücklich verbietet (vgl. BVerwGE 13, 47; BGHZ 115, 311).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.07.2023 - 20 C 218/22
    Nach h.M. ist die Verwaltung berechtigt, sich der Handlungsformen des Privatrechts zu bedienen, sofern nicht die Rechtsordnung die Verwendung dieser Form ausdrücklich verbietet (vgl. BVerwGE 13, 47; BGHZ 115, 311).
  • KG, 03.12.2009 - 12 U 32/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Rechtsabbieger

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 10.07.2023 - 20 C 218/22
    So darf er beispielsweise einer Partei mehr glauben als einem beeideten Zeugen oder trotz mehrerer bestätigender Zeugenaussagen das Gegenteil einer Beweisbehauptung feststellen (vgl. KG, Beschluss vom 03.12.2009 -12 U 32/09- juris-Rn. 11; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 286 Rn 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht